Niedersachsen klar Logo

Zwangsversteigerungen Amtsgericht Varel

Versteigerungen Amtsgericht Varel

Allgemeine Hinweise zu Zwangsversteigerungsterminen:

Bitte beachten Sie unsere Besucherhinweise aufgrund der Corona-Pandemie. Diese finden Sie unter der Rubrik „Besucherhinweise und Kontaktformular“.

Versteigerungstermine können kurzfristig aufgehoben werden, daher wird empfohlen, einen Tag vor dem Termin oder am Terminstag frühzeitig im ZVG-Portal nachzuschauen oder telefonisch beim Gericht (Tel.-Nr. 04451-9677-18) nachzufragen, ob der Termin stattfindet.


Gebote können nur mündlich direkt im Versteigerungstermin abgegeben werden. Wenn Sie Gebote abgeben möchten, ist der Personalausweis oder Reisepass nebst Meldebescheinigung zum Termin mitzubringen. Die Vertretung für Firmen ist durch Vorlage eines aktuellen beglaubigten Registerauszuges über die Eintragung oder durch öffentlich beglaubigte Urkunden zu führen.

Auf Verlangen müssen Sie eine Sicherheitsleistung in Höhe von 10 % des Verkehrswertes zahlen. Die Sicherheit kann z. B erbracht werden durch Bundesbankscheck oder Verrech­nungs­scheck einer Bank, der frühestens am 3. Werktag vor dem Versteigerungstermin ausge­stellt worden ist (Termin z. B. Mittwoch, den 09.09.2020, Scheck darf also frühestens am Samstag, den 05.09.2020 ausgestellt worden sein), durch selbstschuldnerische, unbefristete und unbedingte Bankbürgschaft oder durch vorherige und rechtzeitige Überweisung auf das Konto der Gerichtskasse (IBAN: DE49 2505 0000 0106 0243 83) unter Angabe des gerichtlichen Aktenzeichen (… K …/…). Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.

In einem ersten Versteigerungstermin sollten mindestens 70 % des Verkehrswertes geboten werden (7/10 Grenze). Wenn das Gebot darunter liegt, kann auf Antrag der Zuschlag versagt werden. Sollte diese Wertgrenze in einem späteren Termin wegfallen, wird gesondert darauf hingewiesen.

Das Verkehrswertgutachten kann zu den Geschäftszeiten in der Geschäftsstelle des Gerichts, Zimmer 18, oder im Versteigerungstermin eingesehen werden. Sie können auch eine Abschrift des Gutachtens unter Kostenaufgabe zugesandt bekommen. Weitere Auskünfte (nicht zu betreibenden Gläubigern) erteilt die Serviceeinheit oder der zuständige Rechtspfleger. Eine Innenbesichtigung der Versteigerungsobjekte ist nur mit Genehmigung des/der Eigentümer möglich. Eine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben kann nicht gegeben werden. Maßgebend ist die Veröffentlichung im ZVG-Portal.

Nähere Auskünfte zu den folgenden Versteigerungsobjekten unter der Telefonnummer: 04451/9677-52. Dabei geben Sie bitte das Aktenzeichen des Gerichts (... K ...... ) an.

***********************************************

Wenn Sie Meistbietende/r geblieben sind und den Zuschlag bekommen haben, entstehen für Sie noch folgende Kosten:


 

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln