Versteigerungen Amtsgericht Varel
Allgemeine Hinweise zu Zwangsversteigerungsterminen:
Versteigerungstermine können kurzfristig aufgehoben werden, daher wird empfohlen, einen Tag vor dem Termin oder am Terminstag frühzeitig telefonisch beim Gericht (Tel.-Nr. 04451-9677-18 ) nachzufragen, ob der Termin stattfindet. Gebote können nur mündlich direkt im Versteigerungstermin abgegeben werden. Wenn Sie Gebote abgeben möchten, ist der Personalausweis oder Reisepaß zum Termin mitzubringen. Die Vertretung für Firmen ist durch Vorlage eines beglaubigten Registerauszuges über die Eintragung zu führen.
Auf Verlangen müssen Sie eine Sicherheitsleistung in Höhe von 10 % des Verkehrswertes zahlen. Diese kann entweder durch einen von der Bank ausgestellten Scheck oder einen von der Landeszentralbank gegengezeichneten Verrechnungsscheck erfolgen. Sicherheitsleistungen in bar sind nicht möglich. In einem ersten Versteigerungstermin sollten mindestens 70 % des Verkehrswertes geboten werden (7/10-Grenze). Wenn das Gebot darunter liegt, kann auf Antrag der Zuschlag versagt werden. Sollte diese Wertgrenze in späteren Terminen wegfallen, wird gesondert darauf hingewiesen.
Das Verkehrswertgutachten kann zu den Dienststunden auf der Geschäftsstelle des Gerichts, Zimmer 18, oder im Versteigerungstermin eingesehen werden. Weitere Auskünfte (nicht zu betreibenden Gläubigern) erteilt die Serviceeinheit oder der zuständige Rechtspfleger. Eine Innenbesichtigung der Versteigerungobjekte ist nur mit Genehmigung des/der Eigentümer möglich. Eine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben kann nicht gegeben werden. Maßgebend sind die Veröffentlichungen im Niedersächsischen Staatsanzeiger und im Jeverschen Wochenblatt.
Nähere Auskünfte zu den folgenden Versteigerungsobjekten unter den Telefonnummern: 04451/9677-18 oder 04451/9677-15. Dabei geben Sie bitte das Aktenzeichen des Gerichts (40 K ...... ) an.
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Wenn Sie Meistbietende/r geblieben sind und den Zuschlag bekommen haben, entstehen für Sie noch folgende Kosten:
4 % Zinsen vom Tag des Zuschlags bis zum Verteilungstermin (Können Sie vermeiden, indem Sie den Versteigerungserlös gleich einzahlen),
3,5 % Grunderwerbsteuer ans Finanzamt,
Gebühren für die Erteilung des Zuschlags,
Kosten für die Eintragung ins Grundbuch.
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